MFK Kontrolle
Als Fahrzeugbesitzer kennen Sie das: Denn mit ungeliebter Regelmässigkeit flattert Ihnen ein Aufgebot zur periodischen MFK Kontrolle Ihres Autos ins Haus. Dafür zuständig ist das jeweilige Strassenverkehrsamt (STVA), früher auch Motorfahrzeugkontrolle (MFK) genannt. Gemäss Art. 33 der Verordnung über die technische Zulassung von Fahrzeugen (VTS) müssen in der Schweiz immatrukulierte Fahrzeuge regelmässig zur Kontrolle antreten. Dabei ist das Fahrzeugalter entscheidend, wann der nächste Termin ansteht. Das erste Mal ist die Kontrolle nach 5 Jahren, danach nach 3 Jahren und später alle 2 Jahre fällig.
Was müssen Sie beachten
Menschen altern; dafür verantwortlich sind die Gene. Bei den Fahrzeugen ist das nicht anders, nur ist da der mechanische Verschleiss, zusammen mit den Witterungseinflüssen die Ursache. Einerseits sind es Bremsen, Auspuff und andere Verschleissteile, andererseits der Rost, der mit der Zeit am Zustand des Wagens nagt. Zum Glück können bei Fahrzeugen die verschlissenen Teile einfach ausgetauscht werden. Allerdings gibt es hier aber auch kein „Selbstheilungs-Prozess“, welcher Verletzungen und Abnützungen wieder behebt.
Am einfachsten und reibungslosesten läuft die Prüfung ab, wenn das Fahrzeug in sauberem Zustand ist und vorher eine Kontrolle stattfand. Allerdings muss das Auto auch nicht in einem Neuzustand dastehen.
Was kontrolliert das Strassenverkehrsamt bei der MFK Kontrolle?
Im Interesse der Verkehrssicherheit müssen Fahrzeuge in der Schweiz von einer amtlichen Stelle auf deren Verkehrstüchtigkeit überprüft werden. Verkehrssicher heist dabei, dass alle Systeme dem Gesetz entprechen, welcher in der „Verordnung über die technische Zulassung von Fahrzeugen (VTS)“ definiert sind. Die Prüfer beim Strassenverkehrsamt kontrollieren also, ob sich der Zustand Ihres Fahrzeuges dem Gesetz entspricht.
Was können wir Ihnen anbieten?
Damit die Vorführung reibungslos abläuft, empfehlen wir Ihnen, das Fahrzeug einer „Vorprüfung“ zu unterziehen. Dabei stellen wir eine Liste der Mängel zusammen, welche das Strassenverkehrsamt voraussichtlich beanstandet. Anlässlich dieser Liste unterbreiten wir Ihnen einen konkreten Kostenvoranschlag, welcher Ihnen als Entscheidungsgrundlage dient.
Wir prüfen dabei alle relevanten Systeme und reinigen den Wagenunterboden, den Motor inklusive dem Motorraum. Auf Wunsch führen wir Ihren Wagen auch gleich beim Strassenverkehrsamt vor.